Führerschein

Probezeit

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Die Fahrerlaubnis auf Probe gilt zwei Jahre. Bei einem schwerwiegenden (A-)Verstoß oder zwei weniger schwerwiegenden (B-)Verstößen wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit auf vier Jahre verlängert. Weitere Verstöße führen zur Verwarnung und schließlich zur Entziehung.

Rechtsgrundlage § 2a StVG

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.