Die Fahrerlaubnis auf Probe gilt zwei Jahre. Bei einem schwerwiegenden (A-)Verstoß oder zwei weniger schwerwiegenden (B-)Verstößen wird ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit auf vier Jahre verlängert. Weitere Verstöße führen zur Verwarnung und schließlich zur Entziehung.
Rechtsgrundlage § 2a StVG