Unfall & Schaden

Abschleppkosten

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher, sind die Kosten für das Abschleppen Teil des Schadens. Erstattet werden in der Regel die Kosten bis zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt; weitere Strecken nur, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt.

Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Bewahren Sie die Rechnung des Abschleppdienstes auf und lassen Sie sich Abschleppziel und Strecke bestätigen.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.