Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder nicht verkehrssicher, sind die Kosten für das Abschleppen Teil des Schadens. Erstattet werden in der Regel die Kosten bis zur nächsten geeigneten Fachwerkstatt; weitere Strecken nur, wenn es dafür einen nachvollziehbaren Grund gibt.
Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB
Mein Tipp: Bewahren Sie die Rechnung des Abschleppdienstes auf und lassen Sie sich Abschleppziel und Strecke bestätigen.