Mit dem Bußgeldbescheid setzt die Behörde Geldbuße, gegebenenfalls ein Fahrverbot und Punkte fest. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Punkte im Fahreignungsregister gibt es bei Ordnungswidrigkeiten erst ab einer Geldbuße von 60 €.
Rechtsgrundlage §§ 65, 67 OWiG; § 28 Abs. 3 StVG
Mein Tipp: Notieren Sie das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag – danach berechnet sich die Frist.