Bußgeld & Strafe

Bußgeldbescheid

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Mit dem Bußgeldbescheid setzt die Behörde Geldbuße, gegebenenfalls ein Fahrverbot und Punkte fest. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird er rechtskräftig. Punkte im Fahreignungsregister gibt es bei Ordnungswidrigkeiten erst ab einer Geldbuße von 60 €.

Rechtsgrundlage §§ 65, 67 OWiG; § 28 Abs. 3 StVG

Mein Tipp: Notieren Sie das Zustelldatum auf dem gelben Umschlag – danach berechnet sich die Frist.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Bußgeld & Strafe

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.