Bußgeld & Strafe

E-Scooter

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge. Sie brauchen eine Versicherungsplakette, dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden und gehören auf den Radweg – fehlt er, auf die Fahrbahn, nie auf den Gehweg. Für Alkohol gelten im Grundsatz dieselben Grenzen wie für Autofahrer. Bei Unfällen haftet der Halter wie bei anderen Kraftfahrzeugen.

Rechtsgrundlage eKFV; § 24a StVG; § 316 StGB

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Bußgeld & Strafe

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.