E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge. Sie brauchen eine Versicherungsplakette, dürfen erst ab 14 Jahren gefahren werden und gehören auf den Radweg – fehlt er, auf die Fahrbahn, nie auf den Gehweg. Für Alkohol gelten im Grundsatz dieselben Grenzen wie für Autofahrer. Bei Unfällen haftet der Halter wie bei anderen Kraftfahrzeugen.
Rechtsgrundlage eKFV; § 24a StVG; § 316 StGB