Haftung

Parkplatzunfall

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Auf Parkplätzen gilt die StVO nur eingeschränkt; es herrscht das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Fahrspuren haben regelmäßig keinen Straßencharakter, sodass die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ meist nicht gilt. Stoßen zwei rangierende Fahrzeuge zusammen, teilen die Gerichte den Schaden häufig hälftig.

Rechtsgrundlage § 1 Abs. 2 StVO; § 17 StVG

Mein Tipp: Fotografieren Sie die Endstellung beider Fahrzeuge, bevor sie bewegt werden.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.