Überholen ist bei unklarer Verkehrslage verboten – etwa wenn nicht sicher ist, ob der Vorausfahrende abbiegen will. Wer überholt, muss ausreichenden Seitenabstand halten und darf den Gegenverkehr nicht gefährden. Kommt es zum Unfall mit einem Linksabbieger, hängt die Haftung oft davon ab, ob der Abbieger rechtzeitig geblinkt und seine doppelte Rückschaupflicht erfüllt hat.
Rechtsgrundlage § 5 StVO; § 9 Abs. 1 StVO