Haftung

Überholen

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Überholen ist bei unklarer Verkehrslage verboten – etwa wenn nicht sicher ist, ob der Vorausfahrende abbiegen will. Wer überholt, muss ausreichenden Seitenabstand halten und darf den Gegenverkehr nicht gefährden. Kommt es zum Unfall mit einem Linksabbieger, hängt die Haftung oft davon ab, ob der Abbieger rechtzeitig geblinkt und seine doppelte Rückschaupflicht erfüllt hat.

Rechtsgrundlage § 5 StVO; § 9 Abs. 1 StVO

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.