Fallen Sie unfallbedingt bei der Arbeit aus, zahlt Ihr Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen das Gehalt fort; er holt sich das vom Schädiger zurück. Danach erhalten Sie Krankengeld und können die Differenz zum Nettolohn vom Schädiger verlangen. Selbständige müssen den konkreten Gewinnausfall nachweisen.
Rechtsgrundlage §§ 842, 843 BGB; § 11 StVG; § 6 EFZG