Personenschaden

Verdienstausfall

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Fallen Sie unfallbedingt bei der Arbeit aus, zahlt Ihr Arbeitgeber zunächst bis zu sechs Wochen das Gehalt fort; er holt sich das vom Schädiger zurück. Danach erhalten Sie Krankengeld und können die Differenz zum Nettolohn vom Schädiger verlangen. Selbständige müssen den konkreten Gewinnausfall nachweisen.

Rechtsgrundlage §§ 842, 843 BGB; § 11 StVG; § 6 EFZG

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Personenschaden

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.