Verkehrsverstöße werden mit einem bis drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen. Bei vier bis fünf Punkten folgt eine Ermahnung, bei sechs bis sieben eine Verwarnung, bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Punkte werden je nach Schwere nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren getilgt.
Rechtsgrundlage §§ 4, 28, 29 StVG
Mein Tipp: Einen Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt kostenlos abfragen.