Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müssten. Der Gutachter ermittelt ihn anhand von Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung.
Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB
Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow
Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie bei einem seriösen Händler für ein gleichwertiges Fahrzeug bezahlen müssten. Der Gutachter ermittelt ihn anhand von Alter, Laufleistung, Zustand und Ausstattung.
Rechtsgrundlage § 249 Abs. 2 BGB
Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.