Bußgeld & Strafe

Anhörungsbogen

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Mit dem Anhörungsbogen gibt Ihnen die Bußgeldstelle Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Verpflichtet sind Sie nur zu Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – etwa zur Frage, wer gefahren ist – müssen Sie sich nicht äußern. Eine voreilige Einlassung lässt sich später kaum zurücknehmen.

Rechtsgrundlage § 55 OWiG, § 111 OWiG

Mein Tipp: Senden Sie mir den Bogen, bevor Sie ihn zurückschicken.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Bußgeld & Strafe

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.