Führerschein

MPU

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung klärt, ob jemand wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Angeordnet wird sie insbesondere nach einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille, nach wiederholten Alkoholverstößen, bei Drogenkonsum und nach dem Entzug wegen acht Punkten.

Rechtsgrundlage §§ 11, 13, 14 FeV; § 4 Abs. 10 StVG

Mein Tipp: Eine gezielte Vorbereitung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.