Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung klärt, ob jemand wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Angeordnet wird sie insbesondere nach einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille, nach wiederholten Alkoholverstößen, bei Drogenkonsum und nach dem Entzug wegen acht Punkten.
Rechtsgrundlage §§ 11, 13, 14 FeV; § 4 Abs. 10 StVG
Mein Tipp: Eine gezielte Vorbereitung erhöht die Erfolgsaussichten erheblich.