Haftung

Motorradunfall

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Für Motorradfahrer gelten dieselben Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge; die Betriebsgefahr eines Motorrads wird teilweise höher bewertet. Wer keinen Helm trägt, verstößt gegen die Helmpflicht und muss mit einer Kürzung wegen Mitverschuldens rechnen. Ob auch fehlende Schutzkleidung (Jacke, Hose, Stiefel) ein Mitverschulden begründet, beurteilen die Oberlandesgerichte unterschiedlich; eine herrschende Meinung gibt es hier nicht.

Rechtsgrundlage § 21a Abs. 2 StVO; § 9 StVG, § 254 BGB

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.