Personenschaden

HWS-Schleudertrauma

Aus meiner Verkehrsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Verletzungen der Halswirbelsäule sind nach Auffahrunfällen häufig, aber schwer nachzuweisen, weil sie sich oft nicht bildgebend zeigen. Der Geschädigte muss die unfallbedingte Verletzung mit dem vollen Beweismaß beweisen. Eine starre „Harmlosigkeitsgrenze“ bei geringer Aufprallgeschwindigkeit lehnt der Bundesgerichtshof aber ab (BGH, Urteil vom 28.01.2003 – VI ZR 139/02); maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.

Rechtsgrundlage § 286 ZPO; § 253 Abs. 2 BGB

Mein Tipp: Gehen Sie noch am Unfalltag zum Arzt und lassen Sie die Beschwerden genau dokumentieren.

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Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Unfallgeschädigte in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch meine Kosten. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.