Wer zahlt meinen Anwalt nach einem Unfall?
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Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Anwaltskosten zum Schaden, den die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung ersetzen muss. Bei einer Mithaftung werden sie entsprechend der Quote erstattet; den Rest übernimmt häufig Ihre Rechtsschutzversicherung.
Brauche ich ein Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?
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Außerhalb von Bagatellschäden – nach der Rechtsprechung etwa bis 750 Euro – dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Dessen Kosten trägt bei voller Haftung der Gegner. Ein Gutachten belegt auch Wertminderung und Nutzungsausfall.
Muss ich in die Partnerwerkstatt der Versicherung?
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Nein. Grundsätzlich können Sie die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen. Auf eine günstigere Werkstatt muss sich nur verweisen lassen, wem die Reparatur dort gleichwertig und zumutbar ist – das muss der Versicherer beweisen. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre oder lückenlos scheckheftgepflegten Fahrzeugen ist die Verweisung in der Regel unzumutbar.
Wie lange darf sich die Versicherung Zeit lassen?
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Dem Haftpflichtversicherer wird nach der Rechtsprechung in der Regel eine Prüfungsfrist von etwa vier bis sechs Wochen zugestanden. Danach kann ohne Kostenrisiko für Sie Klage erhoben werden.
Ich wohne nicht in Kleinmachnow – können Sie mir trotzdem helfen?
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Ja. Die Unfallregulierung läuft überwiegend schriftlich. Ich vertrete Mandanten aus Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam und Berlin ebenso wie bundesweit.