Ich kenne Banken nicht nur von außen.
Mehr als zehn Jahre war ich Aufsichtsrat einer Volks- und Raiffeisenbank. Diese Innensicht setze ich heute für Anlegerinnen, Anleger und Bankkunden ein: bei Falschberatung, Anlagebetrug, unberechtigten Abbuchungen, Streit um Kredite und bei zu niedrig verzinsten Prämiensparverträgen.
Ist der Anbieter zugelassen oder steht er auf der Warnliste?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht Warnungen vor Unternehmen, die ohne Erlaubnis Bank- oder Finanzgeschäfte betreiben, und führt eine Datenbank der zugelassenen Institute. Prüfen Sie einen Anbieter, bevor Sie Geld überweisen. Die Links führen direkt auf die Seiten der BaFin.
Warnmeldungen der BaFin
Warnungen vor unerlaubten Geschäften, Identitätsmissbrauch und Fake-Plattformen.
Zur Warnliste auf bafin.de → Schritt 2Unternehmensdatenbank
Hat das Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin? Achten Sie auf exakt gleichen Namen, Sitz und Registernummer.
Zur Unternehmensdatenbank → Schritt 3Finanzbetrug erkennen
Typische Maschen, etwa Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram, und wie Sie sich schützen.
Zu den Hinweisen der BaFin →Die Warnliste ist nicht abschließend. Neue Betrugsplattformen tauchen schneller auf, als Warnungen erscheinen können. Betrüger missbrauchen auch den Namen der BaFin selbst; seien Sie bei Anrufen angeblicher Aufsichtsmitarbeiter misstrauisch.
0800 2 100 500 (kostenfrei, Mo–Fr 8–18 Uhr), aus dem Ausland +49 228 299 70 299 · Beschwerde bei der BaFin
Meine Tätigkeitsbereiche im Bank- und Kapitalmarktrecht
Prämiensparverträge
Zu niedrige Zinsen nach unwirksamer Zinsanpassungsklausel, Nachberechnung, Kündigung durch die Sparkasse. Mit Urteilssammlung des BGH.
Rechtslage und Urteile →Fehlerhafte Anlageberatung
Nicht anlegergerechte Empfehlungen, verschwiegene Risiken und Provisionen, Prospektfehler: Ich prüfe Schadensersatzansprüche gegen Bank, Berater und Vermittler.
Anlagebetrug und Trading-Plattformen
Fake-Broker, Krypto-Plattformen, „Festgeld“-Angebote unter fremdem Namen: Sicherung von Spuren, Strafanzeige und Rückforderung, auch gegenüber beteiligten Zahlungsdienstleistern.
Online-Banking und Phishing
Unautorisierte Überweisungen und Kartenzahlungen: Erstattungsanspruch gegen die Bank nach § 675u BGB und Abwehr des Vorwurfs grober Fahrlässigkeit (§ 675v BGB).
Kredite und Darlehen
Widerruf von Verbraucherdarlehen, Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen, Kündigung durch die Bank, Bürgschaften und Sicherheiten.
Konto und Entgelte
Kontokündigung, Pfändungsschutzkonto, Rückforderung unzulässig erhobener Entgelte und Gebühren. Als Mediator suche ich zuerst die Einigung mit der Bank und gehe vor Gericht, wenn sie sich verweigert.
Aus dem Aufsichtsrat an Ihre Seite
Mehr als zehn Jahre habe ich als Mitglied des Aufsichtsrats einer Volks- und Raiffeisenbank die Geschäftsführung einer Bank überwacht: Kreditvergabe, Risikosteuerung, Beratungsprozesse und die Anforderungen der Bankenaufsicht.
Ich weiß deshalb, welche Unterlagen eine Bank führen muss, wie intern entschieden wird und wo Beratung und Dokumentation erfahrungsgemäß Lücken haben. Dieses Wissen nutze ich heute ausschließlich für meine Mandantinnen und Mandanten.
Betroffen? Das sollten Sie sofort tun
- Keine weiteren Zahlungen leisten, auch keine „Gebühren“ oder „Steuern“ für eine angebliche Auszahlung.
- Bank sofort informieren und Karte bzw. Online-Zugang sperren lassen (Sperr-Notruf 116 116).
- Alles sichern: Chatverläufe, E-Mails, Kontoauszüge, Screenshots der Plattform.
- Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
- Fristen beachten: Unautorisierte Zahlungen sind der Bank spätestens 13 Monate nach Belastung anzuzeigen (§ 676b Abs. 2 BGB).
Lassen Sie Ihren Fall prüfen
Schildern Sie mir kurz, was passiert ist. Ich sage Ihnen offen, ob sich ein Vorgehen lohnt, und kläre auf Wunsch die Kostenübernahme mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.
Diese Seite ist kein Angebot der BaFin; für die verlinkten Inhalte auf bafin.de ist die BaFin verantwortlich. Die Hinweise dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.