Schwerster hypoxischer Hirnschaden mit spastischer Zerebralparese und schwerster geistiger und körperlicher Behinderung
Bei einem Nabelschnurvorfall in der 35. Schwangerschaftswoche lagerte der Notarzt die Mutter fehlerhaft flach und schob den kindlichen Kopf nicht zurück (grober Behandlungsfehler). Das Kind erlitt durch Sauerstoffmangel einen schwersten Hirnschaden; eine Kommunikation mit den Eltern ist nicht möglich.
Schädelhirntrauma SHT Gehirnerschütterung Kopfverletzung Berufung des beklagten Kreises (Amtshaftung, Rettungsdienst) zurückgewiesen; LG Köln (25 O 454/20) hatte 650.000 € zugesprochen; daneben Pflegemehrbedarf und monatliche Rente (materiell) sowie Feststellung künftiger SchädenOLG Köln, 07.01.2026 – 5 U 115/24 (Volltext)
Einzelheiten
Berufung des beklagten Kreises (Amtshaftung, Rettungsdienst) zurückgewiesen; LG Köln (25 O 454/20) hatte 650.000 € zugesprochen; daneben Pflegemehrbedarf und monatliche Rente (materiell) sowie Feststellung künftiger Schäden