Lohnt es sich, gegen eine Ablehnung vorzugehen?+
Häufig ja. Ablehnungen stützen sich oft auf Klauseln oder Gutachten, die einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Ob das in Ihrem Fall so ist, kann ich erst nach Durchsicht der Unterlagen sagen.
Was kostet mich die Vertretung?+
Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, stelle ich die Deckungsanfrage für Sie. Über das Kostenrisiko informiere ich Sie, bevor Kosten entstehen.
Muss ich zu einem Gericht am Sitz des Versicherers?+
Nein. Als Versicherungsnehmer können Sie an dem Gericht klagen, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben (§ 215 VVG).
Und wenn der Versicherer einfach nicht entscheidet?+
Die Verjährung ist gehemmt, solange der Versicherer den angemeldeten Anspruch prüft, bis seine Entscheidung in Textform zugeht (§ 15 VVG). Endloses Hinhalten muss man dennoch nicht hinnehmen – ich setze Fristen und mache den Anspruch notfalls gerichtlich geltend.
Kann ich mich auch an den Ombudsmann wenden?+
Ja, für viele Sparten gibt es den Versicherungsombudsmann, für die private Krankenversicherung den PKV-Ombudsmann. Ob dieser Weg oder die direkte Durchsetzung in Ihrem Fall sinnvoller ist, bespreche ich mit Ihnen.