Medizinrecht · Kleinmachnow · bundesweit

Behandlung schiefgelaufen oder Rechnung zu hoch? Ich setze Ihre Rechte als Patient durch.

Behandlungsfehler, mangelhafte Zahnbehandlung, überhöhte Arzt- oder Laborrechnung oder eine Krankenkasse, die nicht zahlt: Ich prüfe Ihren Fall anhand der Behandlungsunterlagen, der Gebührenordnungen und der Rechtsprechung – und vertrete Sie außergerichtlich und vor Gericht.

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Dr. Norbert Klingel
Rechtsanwalt seit 1983
Kanzlei in Kleinmachnow seit 2003
Zertifizierter Mediator – Einigung, wo sie sinnvoll ist
Autor juristischer Fachbücher

Persönliche Bearbeitung – Sie sprechen immer direkt mit mir.

Typische Situationen, in denen ich helfe

Behandlungsfehler

Nach einer Operation oder Behandlung geht es Ihnen schlechter als vorher – und Sie vermuten, dass etwas falsch gemacht wurde.

Fehlende Aufklärung

Über Risiken und Alternativen wurden Sie nicht oder zu spät aufgeklärt – ohne wirksame Einwilligung ist der Eingriff rechtswidrig.

Überhöhte Rechnung

Arzt, Zahnarzt, Labor oder Klinik verlangt mehr, als die Gebührenordnung erlaubt – oder droht mit Mahnbescheid und Inkasso.

Krankenkasse lehnt ab

Hilfsmittel, Therapie oder Arzneimittel werden abgelehnt – oder eine erteilte Genehmigung wird wieder aufgehoben.

Meine Schwerpunkte im Medizinrecht

Ich vertrete Patientinnen und Patienten. Die folgenden Bereiche bearbeite ich regelmäßig.

Arzthaftung und Behandlungsfehler

  • Behandlungs- und Diagnosefehler: Schmerzensgeld und Schadensersatz (§§ 630a ff., 280, 253 BGB)
  • Aufklärungsfehler und fehlende Einwilligung (§§ 630d, 630e BGB)
  • Beweiserleichterungen, etwa beim groben Behandlungsfehler (§ 630h BGB)
  • Einsicht in die vollständige Patientenakte (§ 630g BGB)

Zahnarzt und Kieferorthopädie

  • Fehlerhafte Füllungen, Kronen, Brücken und Implantate
  • Abbruch der Behandlung und Wechsel des Zahnarztes
  • Kieferorthopädische Behandlung: Heil- und Kostenplan, Mehrkosten
  • Prüfung von Zahnarztrechnungen nach der GOZ

Arzt-, Labor- und Klinikrechnungen

  • Prüfung nach GOÄ und GOZ: Steigerungsfaktor, Analogbewertung, Begründungspflicht
  • Fälligkeit erst mit ordnungsgemäßer Rechnung (§ 12 Abs. 1 GOÄ, § 10 Abs. 1 GOZ)
  • Abwehr von Mahnbescheid, Inkasso und Honorarklage
  • Abstimmung mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe

Krankenkasse und Sozialgericht

  • Ablehnung von Hilfsmitteln, Therapien und Arzneimitteln
  • Aufhebung erteilter Genehmigungen, etwa bei Cannabisblüten
  • Widerspruch innerhalb eines Monats (§ 84 SGG)
  • Eilverfahren vor dem Sozialgericht (§ 86b SGG)

So gehe ich vor

1

Unterlagen senden

Rechnung, Arztbriefe, Bescheid der Krankenkasse oder eine kurze Schilderung des Behandlungsverlaufs genügen für den Anfang.

2

Prüfung und Einschätzung

Ich fordere die Behandlungsunterlagen an, prüfe Erfolgsaussichten, Fristen und Kostenrisiko und kläre mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme.

3

Durchsetzung

Zunächst außergerichtlich gegenüber Arzt, Klinik, deren Haftpflichtversicherer oder der Krankenkasse – wenn nötig vor Gericht.

Warten Sie nicht zu lange. Gegen einen Bescheid der Krankenkasse bleibt nur ein Monat für den Widerspruch (§ 84 SGG). Ansprüche aus einem Behandlungsfehler verjähren grundsätzlich in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Fehlerverdacht erfahren haben (§§ 195, 199 BGB).

Häufige Fragen

Woran erkenne ich einen Behandlungsfehler?+

Ein schlechtes Behandlungsergebnis allein ist noch kein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob vom medizinischen Standard abgewichen wurde. Das klärt meist erst ein Gutachten – etwa durch den Medizinischen Dienst, den Ihre gesetzliche Krankenkasse auf Ihren Wunsch einschalten kann (§ 66 SGB V), oder durch die Gutachter- und Schlichtungsstelle der Ärztekammer.

Habe ich ein Recht auf meine Patientenakte?+

Ja. Sie können Einsicht in Ihre vollständige Patientenakte verlangen (§ 630g BGB). Eine erste Kopie ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs grundsätzlich kostenlos (EuGH, Urteil vom 26.10.2023 – C-307/22).

Muss ich eine überhöhte Arzt- oder Zahnarztrechnung bezahlen?+

Fällig wird die Vergütung erst, wenn eine Rechnung erteilt ist, die den Anforderungen der Gebührenordnung entspricht (§ 12 GOÄ, § 10 GOZ). Wird der Regelsatz überschritten, muss die Rechnung das schriftlich begründen. Ich prüfe die Rechnung und wehre unberechtigte Forderungen ab – auch nach Mahnbescheid.

Welches Gericht ist zuständig?+

Für Streitigkeiten aus Heilbehandlungen – auch für Honorarklagen von Ärzten und Zahnärzten – ist seit dem 01.01.2026 unabhängig vom Streitwert das Landgericht zuständig (§ 71 Abs. 2 Nr. 9 GVG). Streit mit der gesetzlichen Krankenkasse gehört vor das Sozialgericht.

Was kostet mich die Vertretung?+

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, stelle ich die Deckungsanfrage für Sie. Über das Kostenrisiko informiere ich Sie, bevor Kosten entstehen.

Schildern Sie mir Ihren Fall

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Senden Sie mir am besten gleich die Rechnung, den Bescheid oder eine kurze Schilderung des Behandlungsverlaufs mit – ich melde mich mit einer ersten Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.

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