Autokauf · Autoverkauf · Kleinmachnow · bundesweit

Ärger nach dem Autokauf oder -verkauf? Ich setze Ihre Rechte durch.

Versteckter Mangel, verschwiegener Unfallschaden, falscher Kilometerstand oder ein Käufer, der den Wagen plötzlich zurückgeben will: Ich vertrete Käufer und Verkäufer – beim Kauf vom Händler, von privat und online, außergerichtlich und vor Gericht.

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Dr. Norbert Klingel
Rechtsanwalt seit 1983
Kanzlei in Kleinmachnow seit 2003
Zertifizierter Mediator – Einigung, wo sie sinnvoll ist
Autor juristischer Fachbücher

Persönliche Bearbeitung – Sie sprechen immer direkt mit mir.

Typische Situationen, in denen ich helfe

Mangel nach dem Kauf

Kurz nach der Übergabe zeigen sich Motor-, Getriebe- oder Elektronikschäden – und der Verkäufer will davon nichts wissen.

Unfall verschwiegen

Der Wagen wurde als unfallfrei verkauft – ein Gutachten zeigt einen erheblichen Vorschaden oder einen manipulierten Tacho.

Käufer will zurück

Sie haben Ihr Auto privat verkauft, und nun verlangt der Käufer Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz.

Händler und Online-Kauf

Lieferverzug, abweichende Ausstattung, Probleme mit Online-Autohändlern, Importfahrzeugen oder der Finanzierung.

Meine Schwerpunkte beim Autokauf und Autoverkauf

Ich vertrete Käufer und Verkäufer von Neu- und Gebrauchtwagen, Wohnmobilen und Motorrädern. Die folgenden Bereiche bearbeite ich regelmäßig.

Mängelrechte des Käufers

  • Sachmangel und vereinbarte Beschaffenheit (§ 434 BGB)
  • Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz (§§ 437, 439, 440, 323 BGB)
  • Beim Kauf vom Händler: Vermutung eines Mangels bei Übergabe im ersten Jahr (§ 477 Abs. 1 BGB)
  • Verjährung zwei Jahre, beim Gebrauchtwagen vom Händler nur unter strengen Voraussetzungen auf ein Jahr verkürzbar (§§ 438, 476 Abs. 2 BGB)

Arglist und Täuschung

  • Verschwiegene Unfallschäden und manipulierte Laufleistung
  • Kein Gewährleistungsausschluss bei Arglist oder Garantie (§ 444 BGB)
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung binnen eines Jahres ab Entdeckung (§§ 123, 124 BGB)
  • Angaben wie „unfallfrei“ oder Kilometerstand als Beschaffenheitsvereinbarung

Privatverkauf – Verkäuferseite

  • Wirksamer Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag
  • Abwehr unberechtigter Rücktritts-, Minderungs- und Schadensersatzforderungen
  • Kaufvertrag und Übergabeprotokoll richtig gestalten
  • Streit um Zahlung, Ummeldung und Veräußerungsanzeige

Händler, Online-Kauf und Finanzierung

  • Verbrauchsgüterkauf: Mängelrechte nicht ausschließbar (§ 476 Abs. 1 BGB)
  • Widerruf beim Online- und Fernabsatzkauf binnen 14 Tagen (§§ 312g, 355 BGB)
  • Verbundene Finanzierung: Rückabwicklung von Kauf und Darlehen (§ 358 BGB)
  • Lieferverzug, Anzahlung und Rücktritt vom Neuwagenkauf

So gehe ich vor

1

Unterlagen senden

Kaufvertrag, Inserat, Rechnungen, Werkstattbericht oder Gutachten und der Schriftwechsel mit der Gegenseite genügen für den Anfang.

2

Prüfung und Einschätzung

Ich prüfe Mängelrechte, Gewährleistungsausschluss, Fristen und Kostenrisiko, rate gegebenenfalls zu einem Beweissicherungsgutachten und kläre mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme.

3

Durchsetzung

Fristsetzung zur Nacherfüllung, Rücktritt oder Abwehr der Forderung – wenn nötig vor Gericht. Bis 10.000 € Streitwert ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG).

Warten Sie nicht zu lange – und reparieren Sie nicht vorschnell. Mängelansprüche verjähren grundsätzlich in zwei Jahren ab Übergabe (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Lassen Sie einen Mangel nicht eigenmächtig beheben, bevor der Verkäufer Gelegenheit zur Nacherfüllung hatte – sonst können Sie Ihre Ansprüche verlieren.

Häufige Fragen

Kann ich einen Gebrauchtwagen vom Händler zurückgeben?+

Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Händler, kann er Ihre Mängelrechte nicht ausschließen (§ 476 Abs. 1 BGB). Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (§ 477 Abs. 1 BGB). Zunächst darf der Händler grundsätzlich nachbessern oder ein anderes Fahrzeug liefern. Scheitert das oder verweigert er es, können Sie zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem nur unerheblichen Mangel ist der Rücktritt ausgeschlossen (§ 323 Abs. 5 Satz 2 BGB).

Gilt „gekauft wie gesehen“ beim Privatverkauf?+

Ein Privatverkäufer kann die Gewährleistung wirksam ausschließen. Die Formel „gekauft wie gesehen“ erfasst nach überwiegender Rechtsprechung aber nur Mängel, die bei einer Besichtigung ohne Sachverständigen erkennbar waren. Sicherer ist ein ausdrücklicher Gewährleistungsausschluss. Er hilft nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§ 444 BGB), und er erfasst nicht konkret vereinbarte Eigenschaften wie die Laufleistung (BGH, Urteil vom 29.11.2006 – VIII ZR 92/06).

Was gilt bei einem verschwiegenen Unfallschaden?+

Hat der Verkäufer einen ihm bekannten Unfallschaden verschwiegen, kann er sich auf einen Gewährleistungsausschluss nicht berufen (§ 444 BGB). Sie können dann regelmäßig zurücktreten und Schadensersatz verlangen oder den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (§ 123 BGB); die Anfechtung muss binnen eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung erklärt werden (§ 124 BGB).

Ich habe privat verkauft – muss ich das Auto zurücknehmen?+

Nicht ohne Weiteres. Haben Sie die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, keine Eigenschaften zugesichert und den Mangel nicht gekannt, haften Sie grundsätzlich nicht. Ich prüfe Kaufvertrag und Vorwürfe und wehre unberechtigte Forderungen ab. Zeigen Sie den Verkauf unverzüglich der Zulassungsbehörde an und bewahren Sie Kaufvertrag und Übergabeprotokoll auf.

Was kostet mich die Vertretung?+

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Streitigkeiten aus dem Kauf oder Verkauf eines eigenen Fahrzeugs sind häufig über den Verkehrs-Rechtsschutz versichert; die Deckungsanfrage stelle ich für Sie. Über das Kostenrisiko informiere ich Sie, bevor Kosten entstehen.

Schildern Sie mir Ihren Fall

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Senden Sie mir am besten gleich den Kaufvertrag und eine kurze Beschreibung des Problems mit – ich melde mich mit einer ersten Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.

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