Mietrecht · Kleinmachnow · Berlin · Brandenburg

Eigenbedarf gekündigt? Ich prüfe, ob die Kündigung hält.

Eine Eigenbedarfskündigung ist nur wirksam, wenn sie strenge Voraussetzungen erfüllt: richtige Form, nachvollziehbare Begründung, ein tatsächlich bestehender Bedarf. Ich prüfe Ihre Kündigung, wahre Ihre Fristen und vertrete Sie als Mieter gegenüber dem Vermieter und vor dem Amtsgericht – auch dann, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht war.

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Dr. Norbert Klingel
Rechtsanwalt seit 1983
Kanzlei in Kleinmachnow seit 2003
Zertifizierter Mediator – Einigung, wo sie sinnvoll ist
Autor juristischer Fachbücher

Persönliche Bearbeitung – Sie sprechen immer direkt mit mir.

Typische Situationen, in denen ich helfe

Kündigung erhalten

Der Vermieter will die Wohnung für sich oder einen Angehörigen nutzen – und Sie wissen nicht, ob Sie wirklich ausziehen müssen.

Begründung zweifelhaft

Die Angaben sind vage, die Wohnung passt nicht zum angeblichen Bedarf, oder eine andere Wohnung im Haus steht leer.

Umzug unzumutbar

Hohes Alter, Krankheit, Schwangerschaft, Kinder mitten im Schuljahr oder kein bezahlbarer Ersatzwohnraum – das kann ein Härtefall sein.

Eigenbedarf vorgetäuscht

Sie sind ausgezogen – und nun zieht niemand ein, die Wohnung wird verkauft oder teurer neu vermietet.

Meine Schwerpunkte bei der Eigenbedarfskündigung

Ich vertrete Mieterinnen und Mieter – von der ersten Prüfung der Kündigung bis zum Schadensersatz. Daneben berate ich bei Mieterhöhung, Nebenkostenabrechnung, Mietminderung und Kaution.

Prüfung der Kündigung

  • Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB) und Begründung mit Bedarfsperson und Nutzungsinteresse (§ 573 Abs. 3 BGB)
  • Berechtigter Personenkreis: Vermieter, Familien- und Haushaltsangehörige (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB)
  • Kündigungsfrist von drei, sechs oder neun Monaten je nach Mietdauer (§ 573c Abs. 1 BGB)
  • Sperrfrist nach Umwandlung in eine Eigentumswohnung – in Berlin zehn Jahre (§ 577a BGB)

Rechtsmissbrauch aufdecken

  • Weit überhöhter Wohnbedarf oder bloße Vorratskündigung
  • Bedarf schon bei Abschluss des Mietvertrags geplant (BGH, 04.02.2015 – VIII ZR 154/14)
  • Freie Alternativwohnung im selben Haus nicht angeboten
  • Wegfall des Bedarfs vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mitgeteilt

Widerspruch wegen Härte

  • Sozialklausel: Fortsetzung des Mietverhältnisses trotz Eigenbedarfs (§§ 574, 574a BGB)
  • Härtegründe wie Alter, Krankheit, Verwurzelung oder fehlender Ersatzwohnraum
  • Gerichte müssen Härtegründe sorgfältig prüfen, notfalls durch Gutachten (BGH, 22.05.2019 – VIII ZR 180/18)
  • Schriftlicher Widerspruch spätestens zwei Monate vor Mietende (§ 574b BGB)

Vorgetäuschter Eigenbedarf

  • Schadensersatz: Umzugs- und Maklerkosten, Mietdifferenz (§ 280 Abs. 1 BGB)
  • Der Vermieter muss erklären, warum der Bedarf entfallen sein soll (BGH, 29.03.2017 – VIII ZR 44/16)
  • Ein Räumungsvergleich schließt Ansprüche nicht ohne Weiteres aus (BGH, 10.06.2015 – VIII ZR 99/14)
  • Beweissicherung: Wer wohnt jetzt in der Wohnung?
Mietrecht aktuell: neue Urteile aus Berlin und Brandenburg Automatisch gesammelte Entscheidungen der Amts- und Landgerichte, des Kammergerichts und des Brandenburgischen Oberlandesgerichts sowie des BGH-Mietsenats – jeweils mit Link zur amtlichen Veröffentlichung.
Zu den Urteilen

So gehe ich vor

1

Unterlagen senden

Kündigungsschreiben, Mietvertrag und – soweit vorhanden – der Schriftwechsel mit dem Vermieter genügen für den Anfang.

2

Prüfung und Einschätzung

Ich prüfe Form, Begründung und Fristen der Kündigung, mögliche Härtegründe und das Kostenrisiko und kläre mit Ihrer Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme.

3

Durchsetzung

Zunächst außergerichtlich gegenüber dem Vermieter – im Räumungsprozess vor dem Amtsgericht, das für Wohnraummietsachen ausschließlich zuständig ist (§ 23 Nr. 2 Buchst. a GVG, § 29a ZPO).

Warten Sie nicht zu lange. Den Widerspruch wegen Härte müssen Sie spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses schriftlich erklären (§ 574b Abs. 2 BGB). Ziehen Sie nicht voreilig aus und unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, bevor die Kündigung geprüft ist.

Häufige Fragen

Muss ich nach einer Eigenbedarfskündigung ausziehen?+

Nicht ohne Weiteres. Die Kündigung muss schriftlich erklärt und so begründet sein, dass erkennbar ist, für wen die Wohnung benötigt wird und warum (§ 573 Abs. 3 BGB). Bleiben Sie in der Wohnung, muss der Vermieter auf Räumung klagen. Das Amtsgericht prüft dann, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht und ob Härtegründe einer Beendigung entgegenstehen. Selbst nach einem Räumungsurteil kann das Gericht eine Räumungsfrist gewähren (§ 721 ZPO).

Wann ist Eigenbedarf rechtsmissbräuchlich?+

Etwa wenn der geltend gemachte Wohnbedarf weit überhöht ist, wenn eine vergleichbare Wohnung des Vermieters frei ist oder wenn der Vermieter den Bedarf schon bei Abschluss des Mietvertrags fest geplant hatte (BGH, Urteil vom 04.02.2015 – VIII ZR 154/14). Bietet der Vermieter eine freie Alternativwohnung im selben Haus nicht an, bleibt die Kündigung nach der Rechtsprechung des BGH zwar wirksam; er schuldet aber Schadensersatz (BGH, Urteil vom 14.12.2016 – VIII ZR 232/15).

Bis wann muss ich der Kündigung widersprechen?+

Der Widerspruch wegen Härte muss schriftlich erklärt werden und spätestens zwei Monate vor dem Ende des Mietverhältnisses beim Vermieter eingehen (§ 574b Abs. 2 Satz 1 BGB). Hat der Vermieter Sie nicht rechtzeitig auf diese Möglichkeit sowie auf Form und Frist hingewiesen, können Sie den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären (§ 574b Abs. 2 Satz 2 BGB).

Was kann ich bei vorgetäuschtem Eigenbedarf verlangen?+

Schadensersatz – insbesondere Umzugs- und Maklerkosten sowie die höhere Miete für die neue Wohnung über einen angemessenen Zeitraum. Setzt der Vermieter den angeblichen Bedarf nach Ihrem Auszug nicht um, muss er stimmig und nachvollziehbar darlegen, warum der Bedarf nachträglich entfallen sein soll (BGH, Urteil vom 29.03.2017 – VIII ZR 44/16). Gelingt ihm das nicht, spricht dies für einen vorgeschobenen Eigenbedarf.

Was kostet mich die Vertretung?+

Die Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Mietrechtsschutz, stelle ich die Deckungsanfrage für Sie. Beachten Sie, dass viele Versicherer im Mietrecht erst nach einer Wartezeit leisten. Über das Kostenrisiko informiere ich Sie, bevor Kosten entstehen.

Schildern Sie mir Ihren Fall

Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich. Senden Sie mir am besten gleich das Kündigungsschreiben und den Mietvertrag mit – ich melde mich mit einer ersten Rückmeldung zum weiteren Vorgehen.

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