Kündigung & Auszug

Wohnungsrückgabe

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Bei Ende des Mietverhältnisses muss der Mieter die Wohnung zurückgeben – geräumt und besenrein, mit allen Schlüsseln. Bauliche Veränderungen und Einbauten muss er grundsätzlich zurückbauen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Wohnung verjähren bereits sechs Monate nach Rückgabe.

Rechtsgrundlage §§ 546, 548 BGB

Mein Tipp: Bestehen Sie auf einem gemeinsamen Abnahmetermin mit Protokoll.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.