Verurteilt das Gericht zur Räumung von Wohnraum, kann es auf Antrag oder von Amts wegen eine angemessene Räumungsfrist gewähren. Sie darf insgesamt nicht mehr als ein Jahr betragen.
Rechtsgrundlage §§ 721, 794a ZPO
Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow
Verurteilt das Gericht zur Räumung von Wohnraum, kann es auf Antrag oder von Amts wegen eine angemessene Räumungsfrist gewähren. Sie darf insgesamt nicht mehr als ein Jahr betragen.
Rechtsgrundlage §§ 721, 794a ZPO
Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Mieter und Vermieter in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kläre ich die Kostenübernahme. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.