Kündigung & Auszug

Zahlungsverzug und fristlose Kündigung

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Der Vermieter kann fristlos kündigen, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand ist oder über einen längeren Zeitraum mit insgesamt zwei Monatsmieten. Häufig wird zugleich hilfsweise ordentlich gekündigt.

Rechtsgrundlage §§ 543 Abs. 2 Nr. 3, 569 BGB

Mein Tipp: Reagieren Sie bei Rückständen sofort – mit einer Zahlung innerhalb der Schonfrist lässt sich die fristlose Kündigung beseitigen.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.