Mängel & Minderung

Wohnflächenabweichung

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Ist die Wohnung mehr als 10 % kleiner als im Mietvertrag angegeben, liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Mangel vor; die Miete mindert sich im Verhältnis der Abweichung (BGH, Urteil vom 24.03.2004 – VIII ZR 295/03). Ein Zusatz wie „ca.“ ändert daran nichts. Für Mieterhöhungen gilt dagegen stets die tatsächliche Wohnfläche.

Rechtsgrundlage § 536 BGB

Mein Tipp: Lassen Sie die Fläche im Zweifel nachmessen; zu viel gezahlte Miete können Sie für die nicht verjährte Zeit zurückverlangen.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.