Der Vermieter kann kündigen, wenn er die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Die Kündigung muss die Bedarfsperson und deren Nutzungsinteresse nachvollziehbar angeben. Der Bedarf muss ernsthaft und darf nicht vorgeschoben sein. Fällt er vor Ablauf der Kündigungsfrist weg, muss der Vermieter das mitteilen.
Rechtsgrundlage §§ 573, 573c BGB
Mein Tipp: Lassen Sie jede Eigenbedarfskündigung prüfen – formelle Fehler sind häufig. Ausführlich dazu meine Seite zum Mietrecht.