Im Übergabeprotokoll wird der Zustand der Wohnung beim Einzug und beim Auszug festgehalten. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber ein wichtiges Beweismittel – für beide Seiten. Was im Einzugsprotokoll als Mangel vermerkt ist, kann dem Mieter beim Auszug nicht angelastet werden.
Rechtsgrundlage §§ 535, 546 BGB
Mein Tipp: Machen Sie bei Ein- und Auszug datierte Fotos von jedem Raum.