Mietvertrag & Miete

Übergabeprotokoll

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Im Übergabeprotokoll wird der Zustand der Wohnung beim Einzug und beim Auszug festgehalten. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber ein wichtiges Beweismittel – für beide Seiten. Was im Einzugsprotokoll als Mangel vermerkt ist, kann dem Mieter beim Auszug nicht angelastet werden.

Rechtsgrundlage §§ 535, 546 BGB

Mein Tipp: Machen Sie bei Ein- und Auszug datierte Fotos von jedem Raum.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.