Kündigung & Auszug

Nachmieter

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Einen allgemeinen Anspruch, vorzeitig aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, wenn man einen Nachmieter stellt, gibt es nicht. Etwas anderes gilt, wenn eine Nachmieterklausel vereinbart ist oder ausnahmsweise das berechtigte Interesse des Mieters an der vorzeitigen Beendigung das Interesse des Vermieters erheblich überwiegt.

Rechtsgrundlage § 242 BGB

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Kündigung & Auszug

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Mieter und Vermieter in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kläre ich die Kostenübernahme. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.