Kündigung & Auszug

Räumungsklage

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Zieht der Mieter nach einer Kündigung nicht aus, muss der Vermieter auf Räumung klagen; eigenmächtiges Räumen ist verboten. Für Streitigkeiten über Wohnraummietverhältnisse ist ausschließlich das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.

Rechtsgrundlage § 23 Nr. 2 Buchst. a GVG; § 29a ZPO

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.