Kündigung & Auszug

Kautionsrückzahlung

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Nach dem Auszug darf der Vermieter die Kaution nicht sofort, sondern erst nach einer angemessenen Prüfungsfrist zurückzahlen; eine feste Frist bestimmt das Gesetz nicht. Er darf einen angemessenen Teil zurückbehalten, solange eine Betriebskostenabrechnung aussteht (BGH, Urteil vom 18.01.2006 – VIII ZR 71/05). Mit Abrechnung der Kaution wird der Rückzahlungsanspruch fällig.

Rechtsgrundlage § 551 BGB

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.