Täuscht der Vermieter Eigenbedarf nur vor, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Mieter kann dann etwa Umzugskosten, Maklerkosten und die Differenz zur höheren Miete der neuen Wohnung verlangen. Zieht nach dem Auszug nicht die benannte Person ein, muss der Vermieter nachvollziehbar erklären, warum.
Rechtsgrundlage § 280 Abs. 1 BGB