Kündigung & Auszug

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Täuscht der Vermieter Eigenbedarf nur vor, macht er sich schadensersatzpflichtig. Der Mieter kann dann etwa Umzugskosten, Maklerkosten und die Differenz zur höheren Miete der neuen Wohnung verlangen. Zieht nach dem Auszug nicht die benannte Person ein, muss der Vermieter nachvollziehbar erklären, warum.

Rechtsgrundlage § 280 Abs. 1 BGB

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.