Mieterhöhung

Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Das Verlangen muss in Textform erklärt und begründet werden, etwa mit dem Mietspiegel. Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit zu überlegen; stimmt er zu, gilt die neue Miete ab dem dritten Monat. Stimmt er nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Rechtsgrundlage §§ 558, 558a, 558b BGB

Mein Tipp: Unterschreiben Sie nicht vorschnell. Ich prüfe, ob das Verlangen formell und inhaltlich stimmt.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.