Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Das Verlangen muss in Textform erklärt und begründet werden, etwa mit dem Mietspiegel. Der Mieter hat bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit zu überlegen; stimmt er zu, gilt die neue Miete ab dem dritten Monat. Stimmt er nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Rechtsgrundlage §§ 558, 558a, 558b BGB
Mein Tipp: Unterschreiben Sie nicht vorschnell. Ich prüfe, ob das Verlangen formell und inhaltlich stimmt.