Wird eine vermietete Wohnung nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und erstmals an einen Dritten verkauft, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht. Er kann zu den Bedingungen des Kaufvertrags in den Kauf eintreten; dafür hat er nach Mitteilung des Kaufvertrags zwei Monate Zeit.
Rechtsgrundlage § 577 BGB