Mängel & Minderung

Mangelbeseitigung durch den Mieter

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Ist der Vermieter mit der Beseitigung eines Mangels in Verzug oder ist die sofortige Beseitigung zur Erhaltung der Wohnung notwendig, darf der Mieter den Mangel selbst beseitigen lassen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. In der Regel muss er den Vermieter zuvor unter Fristsetzung zur Beseitigung auffordern.

Rechtsgrundlage § 536a Abs. 2 BGB

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.