Mängel & Minderung

Heizungsausfall

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Fällt die Heizung in der Heizperiode aus, ist das ein erheblicher Mangel. Gerichte haben bei einem Totalausfall im Winter Minderungen von bis zu 70 % zugesprochen. Auch eine dauerhaft zu niedrige Raumtemperatur kann zur Minderung berechtigen. Der Vermieter muss den Mangel umgehend beseitigen; bei Dringlichkeit kommt eine einstweilige Verfügung in Betracht.

Rechtsgrundlage §§ 535, 536 BGB

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.