Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, muss der Mieter ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Solange er das unterlässt und der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen kann, darf er nicht mindern; außerdem kann er schadensersatzpflichtig werden. Die Anzeige an die Hausverwaltung des Vermieters genügt in der Regel; eine Anzeige nur beim Verwalter der Eigentümergemeinschaft dagegen nicht ohne Weiteres.
Rechtsgrundlage § 536c BGB
Mein Tipp: Zeigen Sie Mängel schriftlich mit Datum und Fotos an und bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang auf.