Mängel & Minderung

Mängelanzeige

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, muss der Mieter ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen. Solange er das unterlässt und der Vermieter deshalb keine Abhilfe schaffen kann, darf er nicht mindern; außerdem kann er schadensersatzpflichtig werden. Die Anzeige an die Hausverwaltung des Vermieters genügt in der Regel; eine Anzeige nur beim Verwalter der Eigentümergemeinschaft dagegen nicht ohne Weiteres.

Rechtsgrundlage § 536c BGB

Mein Tipp: Zeigen Sie Mängel schriftlich mit Datum und Fotos an und bewahren Sie einen Nachweis über den Zugang auf.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.