Mängel & Minderung

Baulärm und Umweltmangel

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Lärm und Schmutz von einer Baustelle auf dem Nachbargrundstück sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich kein Mangel, wenn auch der Vermieter die Störungen entschädigungslos hinnehmen muss (BGH, Urteil vom 29.04.2020 – VIII ZR 31/18; bestätigt am 24.11.2021 – VIII ZR 258/19). Die frühere großzügigere Linie Berliner Gerichte ist damit überholt. Anders liegt es bei Bauarbeiten am Mietshaus selbst, die der Vermieter veranlasst.

Rechtsgrundlage § 536 BGB; § 906 BGB

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.