Wohnen & Nutzung

Tierhaltung

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Kleintiere wie Fische, Hamster oder Wellensittiche darf der Mieter ohne Erlaubnis halten. Eine Formularklausel, die Hunde- und Katzenhaltung generell verbietet, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 20.03.2013 – VIII ZR 168/12). Ob ein Hund oder eine Katze erlaubt ist, entscheidet sich dann nach einer Abwägung im Einzelfall.

Rechtsgrundlage § 535 BGB; § 307 BGB

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.