Kleintiere wie Fische, Hamster oder Wellensittiche darf der Mieter ohne Erlaubnis halten. Eine Formularklausel, die Hunde- und Katzenhaltung generell verbietet, ist unwirksam (BGH, Urteil vom 20.03.2013 – VIII ZR 168/12). Ob ein Hund oder eine Katze erlaubt ist, entscheidet sich dann nach einer Abwägung im Einzelfall.
Rechtsgrundlage § 535 BGB; § 307 BGB