Mietvertrag & Miete

Nettokaltmiete und Bruttomiete

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Die Nettokaltmiete ist die Miete ohne Betriebs- und Heizkosten. Die Bruttomiete umfasst zusätzlich die Vorauszahlungen oder Pauschalen für die Nebenkosten. Die Unterscheidung ist wichtig: Die Kaution richtet sich nach der Nettokaltmiete, die Mietminderung wird dagegen von der Bruttomiete berechnet.

Rechtsgrundlage §§ 551, 536 BGB

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.