Mietvertrag & Miete

Mietkaution

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen. Sie darf in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu.

Rechtsgrundlage § 551 BGB

Mein Tipp: Eine höhere Kaution ist insoweit unwirksam, als sie drei Nettokaltmieten übersteigt; zu viel Gezahltes können Sie zurückverlangen.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.