Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen. Sie darf in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden; die erste ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen; die Zinsen stehen dem Mieter zu.
Rechtsgrundlage § 551 BGB
Mein Tipp: Eine höhere Kaution ist insoweit unwirksam, als sie drei Nettokaltmieten übersteigt; zu viel Gezahltes können Sie zurückverlangen.