Mietvertrag & Miete

Mietvertrag

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Der Mietvertrag verpflichtet den Vermieter, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zu überlassen und zu erhalten, und den Mieter, die vereinbarte Miete zu zahlen. Er kann auch mündlich geschlossen werden. Wird ein Mietvertrag für länger als ein Jahr geschlossen und ist die Schriftform nicht eingehalten, gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Rechtsgrundlage §§ 535, 550 BGB

Mein Tipp: Lassen Sie sich Zusagen des Vermieters – etwa zu Renovierung oder Einbauküche – immer schriftlich bestätigen.

Verwandte Begriffe

Weitere Begriffe zum Thema Mietvertrag & Miete

Fragen zu Ihrem Fall?

Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Mieter und Vermieter in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kläre ich die Kostenübernahme. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.

033203 86380 anrufen E-Mail schreiben

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.