Die Bundesregierung hat 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnraummietrechts eingebracht (BT-Drucksache 21/6807). Geplant sind unter anderem eine Begrenzung von Indexmieterhöhungen in angespannten Märkten, Regeln zum Möblierungszuschlag, engere Grenzen für Kurzzeitvermietungen und eine Ausweitung der Schonfristzahlung auf die ordentliche Kündigung. Stand Oktober 2026 ist das Gesetz noch nicht beschlossen; es gilt also noch das bisherige Recht.
Rechtsgrundlage BT-Drs. 21/6807
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