Mietvertrag & Miete

Staffelmiete

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Bei der Staffelmiete werden künftige Mieterhöhungen schon im Vertrag schriftlich festgelegt, entweder als neue Miete oder als Erhöhungsbetrag. Jede Staffel muss mindestens ein Jahr gelten. Während der Laufzeit sind Mieterhöhungen auf die Vergleichsmiete ausgeschlossen. Die Mietpreisbremse gilt für jede einzelne Staffel.

Rechtsgrundlage § 557a BGB

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.