Mieterhöhung

Ortsübliche Vergleichsmiete

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in der Gemeinde in den letzten sechs Jahren für vergleichbaren Wohnraum nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage vereinbart oder geändert worden ist. Sie ist Maßstab für Mieterhöhungen und für die Mietpreisbremse.

Rechtsgrundlage § 558 Abs. 2 BGB

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.