Nach einer Modernisierung darf der Vermieter die Jahresmiete um 8 % der aufgewendeten Kosten erhöhen. Innerhalb von sechs Jahren darf die Monatsmiete dadurch um höchstens 3 € je Quadratmeter steigen, bei einer Miete unter 7 € je Quadratmeter um höchstens 2 €. Für den Einbau neuer Heizungen gelten Sonderregeln mit einer Kappung von 0,50 € je Quadratmeter; bei Wärmepumpen kann der Vermieter die vollen Kosten seit Juli 2026 nur umlegen, wenn eine ausreichende Effizienz nachgewiesen ist. Kosten für Erhaltungsmaßnahmen müssen abgezogen werden.
Rechtsgrundlage §§ 559, 559e, 559f BGB