Mängel & Minderung

Schadensersatz wegen Mangels

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Hat der Vermieter einen Mangel zu vertreten, war er schon bei Vertragsschluss vorhanden oder kommt der Vermieter mit der Beseitigung in Verzug, kann der Mieter neben der Minderung Schadensersatz verlangen – etwa für beschädigte Möbel oder Hotelkosten.

Rechtsgrundlage § 536a Abs. 1 BGB

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.