Betriebskosten

CO2-Kosten

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Die Kosten für den CO2-Preis auf Heizöl und Erdgas werden zwischen Vermieter und Mieter nach einem Stufenmodell aufgeteilt: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes, desto größer der Anteil des Vermieters (bis zu 95 %). Weist der Vermieter den Anteil in der Heizkostenabrechnung nicht aus, darf der Mieter seinen Heizkostenanteil um 3 % kürzen. Für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen gelten nach einer Gesetzesänderung von 2026 ab 2028 zusätzliche Teilungsregeln.

Rechtsgrundlage Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.