Wohnen & Nutzung

Balkonkraftwerk

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Seit Oktober 2024 kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter ihm die Anbringung eines Steckersolargeräts („Balkonkraftwerk“) erlaubt. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur verweigern, wenn ihm die bauliche Veränderung nicht zuzumuten ist; über das Wie der Anbringung kann er mitreden. Gleiches gilt für bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung, zum Laden von Elektrofahrzeugen und zum Einbruchsschutz.

Rechtsgrundlage § 554 BGB

Mein Tipp: Stellen Sie den Antrag schriftlich mit Angaben zu Gerät und Befestigung.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.