Seit Oktober 2024 kann der Mieter verlangen, dass der Vermieter ihm die Anbringung eines Steckersolargeräts („Balkonkraftwerk“) erlaubt. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur verweigern, wenn ihm die bauliche Veränderung nicht zuzumuten ist; über das Wie der Anbringung kann er mitreden. Gleiches gilt für bauliche Veränderungen zur Barrierereduzierung, zum Laden von Elektrofahrzeugen und zum Einbruchsschutz.
Rechtsgrundlage § 554 BGB
Mein Tipp: Stellen Sie den Antrag schriftlich mit Angaben zu Gerät und Befestigung.