Mieterhöhung

Modernisierung

Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow

Modernisierungen sind bauliche Veränderungen, die etwa Energie einsparen, den Gebrauchswert erhöhen oder die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern. Der Vermieter muss sie spätestens drei Monate vorher in Textform ankündigen. Der Mieter muss sie grundsätzlich dulden, kann aber wegen einer unzumutbaren Härte widersprechen; die Frist dafür endet mit Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Ankündigung folgt.

Rechtsgrundlage §§ 555b, 555c, 555d BGB

Mein Tipp: Halten Sie die Härtefrist ein – sie ist kurz.

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.