Modernisierungen sind bauliche Veränderungen, die etwa Energie einsparen, den Gebrauchswert erhöhen oder die Wohnverhältnisse dauerhaft verbessern. Der Vermieter muss sie spätestens drei Monate vorher in Textform ankündigen. Der Mieter muss sie grundsätzlich dulden, kann aber wegen einer unzumutbaren Härte widersprechen; die Frist dafür endet mit Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Ankündigung folgt.
Rechtsgrundlage §§ 555b, 555c, 555d BGB
Mein Tipp: Halten Sie die Härtefrist ein – sie ist kurz.