Nach einer Betriebskostenabrechnung können Vermieter und Mieter die Vorauszahlungen durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen. Maßstab ist das Ergebnis der letzten Abrechnung.
Rechtsgrundlage § 560 Abs. 4 BGB
Aus meiner Mietrechtsfibel – einfach erklärt von Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel, Kleinmachnow
Nach einer Betriebskostenabrechnung können Vermieter und Mieter die Vorauszahlungen durch Erklärung in Textform auf eine angemessene Höhe anpassen. Maßstab ist das Ergebnis der letzten Abrechnung.
Rechtsgrundlage § 560 Abs. 4 BGB
Ich bin Rechtsanwalt in Kleinmachnow und vertrete Mieter und Vermieter in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Potsdam, Berlin und Umgebung. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kläre ich die Kostenübernahme. Die Kontaktaufnahme ist unverbindlich.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Stand: Oktober 2026.