Die Hausordnung regelt das Zusammenleben im Haus, etwa Reinigungspflichten und Ruhezeiten. Verbindlich ist sie für den Mieter, wenn sie Teil des Mietvertrags ist. Unabhängig davon gilt das Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme. Typische Wohngeräusche, auch normaler Kinderlärm, müssen Nachbarn in gewissem Umfang hinnehmen.
Rechtsgrundlage §§ 535, 241 Abs. 2 BGB